Linke kritisiert Grundsteuer-Reform

Dazu die Rede vom Fraktionsvorsitzenden Bernd Vollmer auf der Ratssitzung am 19. Dezember 2024:

 

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleg*innen und Gäste!

Die bisherige Erhebung der Grundsteuer ist vom Bundesverfassungsgericht 2018 gekippt worden. Mit der vorliegenden Grundsteuer-Reform und den Länderregeln ist die kommunale Politik nun in einem Dilemma. Die neuen Regeln führen zu neuen Ungerechtigkeiten, die eine Kommune nicht ausgleichen kann.

Lassen Sie mich das an einigen Beispielen verdeutlichen. Grundsätzlich wird ein Bemessungswert ermittelt, der die Grundstücksgröße und die Art der Nutzung berücksichtigt. Dazu kommt der Bodenrichtwert, der sich jedoch als kritische Größe herausstellt.

Bei guten oder sehr guten Wohnlagen sind diese Bodenrichtwerte hoch bzw. sehr hoch, bei den einfachen oder normalen Wohnlagen entsprechend niedriger. Das bedeutet, dass bei einer Wohnung oder einem Haus in einfacher Wohnlage nach den neuen Regeln die Grundsteuer sogar niedriger ausfallen kann, während bei guter oder sehr guter Wohnlage die Grundsteuer künftig steigt. Und das, obwohl die Wohnlage bereits in der Miete eingepreist ist.

Gewerbebetriebe, die in Wohngebieten liegen und dann vielleicht noch in guter Wohnlage, sind bei der neuen Regelung ebenfalls benachteiligt. Leider ist das ein Ergebnis des Gesetzgebers und nicht durch die Kommune änderbar.

Bei Gewerbegrundstücken führt der Bodenrichtwert zu einer deutlichen Entlastung der Grundsteuer bei Gewerbegrundstücken – eben zu Lasten von Ein- und Zweifamilienhäusern, die deutlich mehr zahlen müssen. Ein im Vorfeld diskutierter differenzierter Hebesatz zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken ist gerade keine Sondersteuer – wie von der IHK behauptet, da lediglich die Grundsteuersenkungen ausgeglichen würden.
Ein differenzierter Hebesatz würde aber die Grundsteuer für Wohnungen und Häuser in gemischt genutzten Grundstücken deutlich steigen lassen – zum Beispiel für Wohnungen in höheren Etagen von Geschäftshäusern. Hier leben oft Menschen mit geringem Einkommen.

Wir als Linke hätten uns eine andere Lösung gewünscht, bei der besonders Mieter*innen und die sog. „Kleinen Leute“, die sich ein Leben lang für ihr Haus krummgelegt haben, vor einer Mehrbelastung geschützt würden.
Notwendige Mehreinnahmen des städtischen Haushalts hätten auch über eine vertretbare Erhöhung der Gewerbesteuer realisiert werden können. Die Gewerbesteuer ist eine Gewinnsteuer und deshalb selbst in wirtschaftlichen Krisenzeiten nur von den Unternehmen zu zahlen, die reale Gewinn erwirtschaften.

Die aktuelle Einschätzung von rechtlichen Risiken bei den festzusetzenden Hebesätzen können wir derzeit nicht seriös bewerten. Vor diesem Hintergrund stimmt auch Die Ratsfraktion Die Linke dem jetzt vorliegenden Vorschlag der Verwaltung zu, der eine Festsetzung von zunächst nur zwei Jahren vorsieht.