Kosten der Unterkunft

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Kosten der Unterkunft: Nachzahlung beantragen!

Sozialraub bei Wohnkosten endlich gestoppt!

Erstmals hat die Stadt berechnen lassen, welche Mieten bei ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter als angemessen gelten sollen. Nun müssen die Mietgrenzen um bis zu 30 Prozent angehoben werden. „Die Neuberechnung ist ein längst überfälliger Schritt, die Paprika hat sich zu lange dagegen gesträubt. Jetzt müssen die neuen Werte umgehend in Kraft treten!" erläutert Marlis Bußmann, sozialpolitische Sprecherin (und Ratsmitglied) DIE LINKE „Schon seit Jahren haben wir immer wieder auf die unhaltbaren Zustände hingewiesen. Bereits ein Viertel der Leistungsberechtigten musste aus dem Regelsatz zur Miete zu zahlen. Gut dass dieser Sozialraub an den Ärmsten erstmal ein Ende hat. Damit das so bleibt, müssen die Mietwerte zukünftig in kurzen Abständen angepasst werden."

„In den vergangenen Jahren waren die Mietgrenzen rechtswidrig zu niedrig. Doch Verwaltung und Politik lehnen es bislang ab, fehlende Mietanteile freiwillig nachzuzahlen." ergänzt Dirk Schmitz, Ratsmitglied DIE LINKE „Erst wenn Betroffene die Überprüfung der fehlerhaften Bescheide beantragen und mit Klage drohen, zahlen die Ämter die fehlende Miete nach. Etwa 1.300 € hat eine Betroffene kürzlich vom Jobcenter bekommen. Sie hatte den Musterantrag gestellt, den sie auf unserer Internetseite gefunden hatte. Wer die Überprüfung noch im Jahr 2018 beantragt, kann für 2017 und 2018 eine Nachzahlung erhalten."