Die Linke erreicht Fehlerkorrektur bei Mietobergrenzen: 42 € mehr im Monat für Einpersonenhaushalte
Die sorgfältige Überprüfung des neuen schlüssigen Konzepts für die Kosten der Unterkunft durch die Ratsfraktion Die Linke hat sich gelohnt: Ein gravierender Berechnungsfehler wurde korrigiert. Für Einpersonenhaushalte steigt die anerkannte Bruttokaltmiete nicht wie ursprünglich geplant von 504 auf 520 Euro, sondern auf 562 Euro.
„Unsere Prüfung hat einen groben Fehler aufgedeckt. Für Betroffene kann die Korrektur bis zu 42 Euro mehr im Monat bedeuten – das sind mehr als 1.000 Euro innerhalb von zwei Jahren, bis das Konzept erneut aktualisiert wird. Ein solcher Fehler darf einem Fachgutachter bei existenzsichernden Leistungen nicht passieren", erklärt Dr. Dirk Schmitz, Mitglied des Sozial- und Gesundheitsausschusses für Die Linke.
Wie dringend höhere Mietobergrenzen benötigt werden, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung: 2025 wurden bei durchschnittlich 1.427 Bielefelder Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten nicht vollständig anerkannt. Die Wohnkostenlücke betrug bei diesen Betroffenen durchschnittlich 121,39 Euro monatlich – ohne Heizkosten.
„Wer seine Miete teilweise aus dem Regelsatz bezahlen muss, hat weniger Geld für Lebensmittel und andere lebensnotwendige Ausgaben. Das ist nicht hinnehmbar, wenn bezahlbare Wohnungen kaum zu finden sind", kritisiert Schmitz.
Ein grundsätzliches Problem bei den neuen Mietobergrenzen bleibt ungelöst: Bei der abschließenden Prüfung im sog. schlüssigen Konzept, ob genügend Wohnungen zu den festgelegten Mietobergrenzen tatsächlich verfügbar sind, berücksichtigt der Gutachter nur SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. Menschen in der Grundsicherung im Alter und andere Wohnungssuchende mit geringem Einkommen bleiben bei dieser Prüfung außen vor, obwohl sie um dieselben preisgünstigen Wohnungen konkurrieren.
„Falls dazu genaue Zahlen fehlen, muss der tatsächliche Bedarf zumindest plausibel abgeschätzt werden. Das Sparen bei den Unterkunftskosten auf dem Rücken der Betroffenen muss aufhören", fordert Schmitz.
Die Linke verlangt eine Überarbeitung der Verfügbarkeitsprüfung sowie eine zeitnahe rückwirkende Neuberechnung der Unterkunftskosten ab dem 1. August 2026, ohne dass Betroffene dafür erst Anträge stellen müssen.
Am 3. November wird das schlüssige Konzept erneut im Sozial- und Gesundheitsausschuss beraten.
Eingereichte Stellungnahme und Fragen zu TOP 9 der Sitzung des SGA am 15.09.2026
Menschen in der Grundsicherung im Alter und andere Wohnungssuchende mit geringem Einkommen bleiben bei der Verfügbarkeitsprüfung weiterhin außen vor, obwohl sie um dieselben preisgünstigen Wohnungen konkurrieren.
Link zum Tagesordnungspunkt der Sitzung des SGA am 15.09.2026
https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=44080
Link zum Tagesordnungspunkt der Sitzung des SGA am 03.11.2026
https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=44452

