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Linker Antrag im Stadtrat könnte bald bundesweit Realität werden: Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein möglich

Die bundesweite Debatte zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein erreicht einen neuen Höhepunkt: Am 16. April 2026 entscheidet der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe, die das Fahren ohne Fahrschein nicht länger als Straftat behandeln wollen. Sowohl die Fraktion Die Linke als auch Bündnis 90/Die Grünen haben dafür entsprechende Anträge eingebracht.

Für Bielefeld ist diese Entwicklung interessant, denn bereits im Februar 2026 hat die Ratsfraktion Die Linke im Bielefelder Stadtrat einen Antrag eingereicht, der genau diese Richtung einschlug: Die Stadt Bielefeld sollte gemeinsam mit moBiel prüfen, wie das Fahren ohne Fahrschein künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat behandelt werden kann. Der Antrag wurde damals in einen Ausschuss überwiesen und erhält nun durch die bundespolitische Entwicklung neue Relevanz.

In der Begründung des Antrags der Linken wurde hervorgehoben, dass die strafrechtliche Sanktion vor allem Menschen trifft, die sich Tickets und erst recht Geldstrafen nicht leisten können. Dass dies bundesweit zur Ersatzfreiheitsstrafe führt, ist unverhältnismäßig und widerspricht dem Grundsatz, dass eine Strafe dem Unrecht angemessen sein muss.

Die Kriminologin Nicole Bögelein (Universität Köln) schätzt, dass jährlich 8.000–9.000 Menschen in Deutschland in Haft landen, weil sie die Geldstrafe für das Fahren ohne Ticket nicht bezahlen können. „Diese Menschen sind überwiegend arm, häufig wohnungslos oder in prekären Lebenslagen. Eine Haftstrafe löst kein einziges Problem, sie verschärft Armut, Isolation und soziale Not. Außerdem haben wir betont, dass die Justiz durch solche Verfahren stark und unnötigerweise belastet wird“, so Dennis Möhlmeier, Fraktionsvorsitzender der Linken.

Auch bundesweit wird dieser Aspekt inzwischen intensiv diskutiert. Die Linke im Bundestag verweist in ihrem Gesetzentwurf darauf, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen ins Gefängnis bringen können, obwohl kein Schaden an Personen entsteht und der finanzielle Schaden gering ist.

„Armut ist keine Straftat, und sie darf auch nicht wie eine behandelt werden. Wenn Menschen wegen eines nicht vorhandenen Tickets und wegen der Nichtzahlung der Strafe im Gefängnis landen, zeigt das vor allem eines: dass soziale Ungleichheit immer weiter verschärft wird“, so Dennis Möhlmeier weiter.

„Mit der Bundestagsentscheidung am 16. April könnte ein bundesweiter Kurswechsel eingeleitet werden. Für Bielefeld eröffnet das die Möglichkeit, die von uns angestoßene Debatte wieder aufzunehmen und das diesmal mit deutlich stärkerem Rückenwind aus Berlin!“, so Möhlmeier abschließend.

Wichtig ist: Eine Entkriminalisierung bedeutet nicht, dass Fahren ohne Fahrschein erlaubt wäre. Auch künftig würde es verboten bleiben und – wie bisher – mit einem erhöhten Beförderungsentgelt geahndet werden. Der Unterschied liegt darin, dass Menschen dafür nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Ein vergleichbarer Maßstab gilt bereits im Straßenverkehr: Falschparken ist ebenfalls keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld sanktioniert wird. Die Linke setzt sich darüber hinaus für einen deutlich günstigeren bis perspektivisch kostenfreien öffentlichen Nahverkehr ein, damit Mobilität für alle bezahlbar wird und solche Konflikte gar nicht erst entstehen.

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