LINKE möchte Enteignung des Investors prüfen lassen

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Die Hammer Mühle steht nur noch in Teilen, was in der Bielefelder Stadtgesellschaft eine Mischung von Wut, Ohnmacht und Entsetzen hervorgerufen hat. Für DIE LINKE ist dieses eine Entwicklung mit Ansage. "Die reale Gefahr eines Abrisses wurde uns in der Fraktion im September bewusst", erläutert Bernd Vollmer, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion und Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, "weshalb auf unsere Initiative hin am 21. September ein Dringlichkeitsantrag in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht wurde."

Dieser Antrag auf Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre wurde einstimmig beschlossen. "Hier hatte die Politik richtig und schnell reagiert", so Bernd Vollmer weiter. Unverständlich war für DIE LINKE, dass der Antrag bisher nicht im Rat als Tagesordnungspunkt behandelt worden ist.

Aus Sicht der LINKEN hätte die Mühle schon vor geraumer Zeit als Denkmal eingestuft werden müssen. Nun hat die Schwarz-Gelbe Landesregierung die Genehmigungspflicht für einen Abbruch 2018 abgeschafft, was eben das Handeln des Investors erst ermöglicht hat. Das Verhalten des Investors bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, nach Einschätzung der LINKEN, wäre aber die jetzige Entwicklung vermeidbar gewesen. Der angedachte Abriss wurde von Seiten des Investors mehrfach angesprochen.
Politisch und moralisch ist das Verhalten nicht zu akzeptieren.

Bebauungsplanänderungen dienen auch dazu, unterschiedliche Interessenlagen auszugleichen. Deshalb fand auch zwischen der Koalition und dem Investor ein Gespräch statt. Die angefragte und zugesagte Besichtigung hat nie stattgefunden, ebenso erfolgte auf ein Angebot der LINKEN, über einen Grundstückstausch zu verhandeln, keine Reaktion. Die DIE LINKE betrachtet den begonnen Abriss in einer Nacht-und Nebelaktion als schädlich für das Klima in der Stadtgesellschaft. Hier besteht die Gefahr, dass eine Blaupause, ein Muster für andere Investoren geschaffen wird. Dieses wird DIE LINKE nicht akzeptieren.

Da die Hammer Mühle in einem Stadt-Umbaugebiet - dem Nördlichen Innenstadtrand - liegt, wäre zu klären, ob es in der komplexen Regel der Stadtumbaugebiete nicht ein Durchgriffsrecht der Kommune, wie z.B. Enteignung gibt.

Fachlich ist es notwendig, den Bebauungsplan zu ändern und auf die Besonderheit der Lage mit freizulegender Lutter, Lutter-Grünzug und Hochwasserschutz anzupassen.
Darüber hinaus ist eine Objektsicherung des noch vorhandenen Gebäudeteils sinnvoll.